Unsere Gremien
In der Schulkonferenz wirken Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler zusammen.
Die Aufgaben der Schulkonferenz:
- Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten
- Sie spricht Empfehlungen gegenüber anderen Konferenzen aus.
- Sie entscheidet über:
- Das Schulprogramm
- Die Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote
- Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten
- Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen
- Antrag auf Genehmigung einer besonderen Organisation oder von Schulversuchen
- Schulpartnerschaften
- Verwendung der Haushaltsmittel
- Grundsätze zur Ausgestaltung der Stundentafel
Die Gesamtkonferenz setzt sich zusammen aus allen Lehrkräften, den sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie bis zu 5 Angehörige des Schulelternbeirats.
Die Gesamtkonferenz entscheidet über:
- das Schulprogramm
- die Schulordnung
- die Geschäfts- und Wahlordnung der Konferenzen
- Grundsätze der Leistungsbewertung
- Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben
- Sie richtet Fachkonferenzen ein.
Die Fach- und Fachbereichskonferenzen beraten über alle ein Fach, eine Fachrichtung oder einen Lernbereich betreffenden Angelegenheiten. Sie entscheiden im Rahmen der ihnen durch § 134 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz übertragenen Aufgaben und der von der Schul- oder Gesamtkonferenz beschlossenen Grundsätze. Sie dienen auch dem Erfahrungsaustausch der im Fach unterrichtenden Lehrkräfte.
Die Klassenkonferenz entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über Angelegenheiten der Klasse oder einzelner Schülerinnen oder Schüler.
Dazu gehört:
- Koordinierung der Hausaufgaben
- Beurteilung des Gesamtverhaltens der Schülerinnen/ Schüler
- Zeugnisse, Versetzungen, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten, Überspringen
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen gemeinsam ein Elternteil als Klassenelternbeirat sowie ein Elternteil für die Stellvertretung. Dies geschieht meist im Rahmen des ersten Elternabends einer neuen Klasse. Die übliche Amtszeit des Klassenelternbeirats beträgt zwei Jahre.
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse sollen die wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse und der Schule erörtern. Dies geschieht in der Regel im Rahmen von Elternabenden gemeinsam mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer.
Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Ebenfalls für die Dauer von zwei Jahren werden aus dessen Mitte eine Vorsitzende/ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter sowie nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder gewählt.
Der Schulelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die Stellvertretung teil. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Weitere Lehrerinnen und Lehrer sowie Vertreterinnen oder Vertreter der Schulaufsichtsbehörde können teilnehmen. Bei geeigneten Beratungsgegenständen sollen Mitglieder der Schülervertretung hinzugezogen werden.
Der Zustimmung des Schulelternbeirates bedürfen unter anderem Entscheidungen zum Schulprogramm, zu Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten oder zu Grundsätzen für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote. Hinzu kommen Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte. In seiner Arbeit wird der Schulelternbeirat von den Kreis- und Stadtelternbeiräten unterstützt.Bei zahlreichen Schulveranstaltungen tragen Schulelternrat und Elternschaft durch ihre aktive Mitarbeit zu einem intensiven und lebendigen Schulleben bei.
Im Schülerrat treffen sich regelmäßig alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher aller Klassen. Begleitet werden sie in ihrer Arbeit durch eine Lehrerin. Sie besprechen sie betreffende aktuelle Dinge des Schullebens. Sie melden Kritik an und machen Vorschläge und lernen dabei demokratische Denk- und Handlungsweisen.
Weitergehende Informationen und rechtliche Hintergründe finden Sie hier.
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